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Einbeziehung und Erhaltung

Der Rahmenplan für das Zechengelände sieht eine Nachnutzung für das gesamte Gelände vor. Der Grundstücksfond NRW hat die weiteren denkmalwerten Gebäude, die Lampenstube, die Werkstätten, das Kesselhaus und die Maschinenzentrale, in sein Eigentum aufgenommen.
Am 07.03.2003 einigte sich die RAG mit der Landesentwicklungsgesellschaft NRW auf Initiative der Stadt Ahlen, eine Teilfläche mit den historischen Hauptgebäuden aus förderrechtlichen Notwendigkeiten in das Eigentum des Grundstücksfonds NRW für den symbolischen Kaufpreis von einem Euro zu übergeben. Ein gemeinsamer Förderungsantrag der LEG und der Stadt Ahlen aus dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW wurde gestellt und mit Datum vom 23.12.2003 ca. 4 Mio. € Zuschuss bewilligt.
Die Sanierung, Erschließung und Baureifmachung des Geländes ist mit dem neuen Partner gesichert.

 Die Gebäude sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden.




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